Für die Lösung aller Konflikte im Zusammenhang einer Trennung - z.B. über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes, über den Umgang der Kinder mit dem getrenntlebenden Elternteil, über die Unterhaltsfragen oder über die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung - können Sie sich auch für ein Mediationsverfahren entscheiden.
"Mediation" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Vermittlung". Das Ziel besteht darin, mit Hilfe eines Mediators - also eines Kommunikationsvermittlers - eine einvernehmliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu erarbeiten.
Der Mediator unterstützt Sie und Ihre/n Ehepartner/in darin, direkt miteinander und nicht über Rechtsanwälte zu verhandeln und alle Folgen einer Scheidung zu regeln. Dabei unterbreitet er nie Lösungsvorschläge (im Gegensatz zum Anwalt oder einem Schieds-„richter“). Er nimmt Ihnen auch nie Entscheidungen ab.
Der Mediator hilft in den gemeinsamen Gesprächen (=Mediationssitzungen) mit Ihnen, Ihren individuellen Lösungsweg zu finden und leitet Sie an, diesem Weg zu folgen.
Mediation setzt eine umfassende Kooperationsbereitschaft und Offenheit aller Parteien voraus. Das Verfahren beruht vollständig auf Freiwilligkeit und garantiert keinen Erfolg.
Der Mediationsvertrag bietet als Ergebnis einer erfolgreichen Mediation eine sehr viel befriedigendere und zukunftsorientierte Lösung als eine fremdbestimmte Entscheidung durch Anwälte und Richter. Wenn Mediation aber erfolgreich ist, bietet das Ergebnis - der Mediationsvertrag - eine sehr viel befriedigendere und zukunftsorientierte Lösung als eine im Ergebnis fremdbestimmte Entscheidung durch Anwälte und Richter.
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Letzte Aktualisierung: 01.06.2010 |
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