Vor der eigentlichen Mediation erhalten Sie in einem Einführungsgespräch einen Überblick über den Inhalt, den Ablauf und das Ziel einer Mediation. Dieser Termin ist kostenlos. In diesem Einführungsgespräch wird der abzuschließende Mediationsvertrag erläutert und die Kostenregelung besprochen. Ein Beispiel für einen solchen Mediationsvertrag finden Sie hier.
Wie auch in allen nachfolgenden Phasen werden dafür jeweils gemeinsame Mediationstermine von in der Regel 1,5 Stunden Dauer vereinbart. Die Zwischenergebnisse und Fortschritte in diesen Mediationsterminen werden vom Mediator protokolliert und den Parteien zugänglich gemacht.
In der zweiten Phase werden notwendige Informationen zusammengetragen und die Medianten stellen ihre Streitpunkte und Anliegen im Zusammenhang dar. Die Themen und Konfliktfelder werden gesammelt und die weitere Bearbeitung wird strukturiert.
In der dritten Phase beginnt die eigentliche Problembearbeitung mit der Auswahl über das erste zu behandelnde Thema. Danach erhalten die Eheleute Gelegenheit, ihre Sicht zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen wird. Wichtig in dieser Phase ist der Übergang von der vordergründigen Positionsbestimmung zu den tiefer liegenden Interessen.
In der vierten –kreativen – Phase werden Lösungsoptionen zu den einzelnen Problemfeldern z.B. im Wege des Brainstormings bewertungsfrei gesammelt. Nach Abschluss der Ideenfindung werden diese Lösungsoptionen von den Medianten bewertet und gewichtet. Der Mediator wird in dieser Phase Hilfe zur Überprüfung vorschneller Beschließung von Lösungen leisten, indem er gegenüber den Medianten hinterfragt, inwieweit die gefundenen Lösungen mit den in der vorherigen Phase ermittelten Interessen der Parteien oder den vorher erarbeiteten Kriterien für eine gerechte Lösung im Einklang stehen. Auch wird der Mediator gemeinsam mit den Beteiligten überprüfen, ob und wie sich die jeweiligen Lösungsoptionen in der Realität umsetzen lassen.
Zum Abschluss der Mediation werden die Ergebnisse in einer Mediationsvereinbarung zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen festgehalten. Diese Scheidungsfolgenvereinbarung kann dann als Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung notariell beurkundet oder bei Gericht protokolliert werden.
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Letzte Aktualisierung: 01.06.2010 |
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