"Mediator"
ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass
die notwendigen Kenntnisse im Rahmen einer Zusatzausbildung erlernt werden
sollten. Rechtsanwält/e/innen unterliegen dabei der Aufsicht ihrer
Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwaltkammern lassen bereits eine 80-stündige
Ausbildung ausreichen, um den Zusatz "Mediator" führen zu dürfen. Andere
Berufsverbände verlangen - mit unterschiedlichen inhaltlichen Anforderungen - in
der Regel eine 200-stündige Ausbildung.
In unserer Kanzlei verfügt Rechtsanwalt & Mediator Daniel Marquard über eine solche Ausbildung. Er hat seine Qualifikation in einer 200stündigen Ausbildung bei einem unabhängigen und anerkannten Institut erworben. Diese Ausbildung ist damit als überdurchschnittlich zu bezeichnen. In seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Marquard als Fachanwalt für Arbeitsrecht mehr mit einem Rechtsgebiet außerhalb familiärer und trennungsbedingter Konflikte befasst. Dies hat sich für die Arbeit mit der Trennungsmediation / Scheidungsmediation / Familienmediation als hilfreich erwiesen. So kann er in der Mediationssitzung nicht zu schnell der Versuchung unterliegen, die zu bearbeitenden Konflikte allzu juristisch zu sehen.
Für die gleichwohl manchmal erforderliche juristische Fachkunde im Familienrecht wird er unterstützt von seiner Kollegin, Fachanwältin für Familienrecht Karin Damm, die innerhalb der Sozietät jederzeit verfügbar ist. Damit sind notwendige rechtlichen Spezialfragen bei Bedarf problemlos einzubeziehen.
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Tel.: 040/ 44 06 44 |
Fax: 040/ 410 78 78 |
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familienrechts-ratgeber
FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT |
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Letzte Aktualisierung: 01.06.2010 |
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© Damm & Marquard | Rechtsanwälte in Hamburg | Arbeitsrecht & Familienrecht & Mediation | Tel. 040/ 44 06 44 | |